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Die Beschreibung der rituellen Ganzwaschung (Ghusl)

  1. Die Absicht (Niyyah). Die Absicht soll im Herzen gefasst werden. Zur Durchführung der rituellen Ganzwaschung muss sie davor gefasst werden. Der Beweis dafür ist der Hadith des Propheten (salla-llahu ´alaihi wasalam):

    “Die Taten sind entsprechend den Absichten, und jedem Menschen (gebührt), was er beabsichtigt hat...” (Sahih Al-Bukhari,Hadith Nr.1)

  2. Die Eröffnung (Tasmiya - Bismillah) aussprechen – du sagst "Im Namen Allahs" - dann wäschst du deine Hände, und reinigst dich von allen rituell unreinen Substanzen (Geschlechtsbereich).

  3. Danach verrichtest du die rituelle Gebetswaschung (WUDU').

  4. Du lässt das Wasser über den Kopf laufen und massierst es mit den Fingern in die Haare und den Bart ein, damit die auch die Kopfhaut bzw. die Haut unter dem Bart mit Wasser benetzt ist.

  5. Danach wäschst du, von rechts anfangend, alle Körperteile dreimal. Man übergießt den ganzen Körper mit reichlich Wasser und achtet auf die gründliche Reinigung der Achselhöhlen, der Ohren, des Bauchnabels, und der Hautfalten - insbesondere bei übergewichtigen Menschen. Dann wäschst du deine Füße und die Zehenzwischenräume.

    Der Beweis hierzu ist die Überlieferung von Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) Mutter der Gläubigen:

    “Der Prophet (salla-llahu ´alaihi wasalam) pflegte – wenn er eine Ganzwaschung nach dem Geschlechtsverkehr vornahm – mit der Waschung seiner beiden Hände zu beginnen; dann wusch er sich genauso, wie für das Gebet; danach führte er seine Finger ins Wasser, ging damit durch sein Haar und berührte dabei die Kopfhaut. Dann holte er dreimal Wasser mit beiden Händen und goss es jedes Mal über seinen Kopf. Anschließend goss er reichlich Wasser über sich in der Weise, dass es seine ganze Körperhaut hinunterlief.”(Sahih Muslim, Hadith Nr.316)

Die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) ist Pflicht

  1. Nach einem Samenerguss bei dem Mann und Austreten der Vorflüssigkeit bei der Frau, oder nach dem Geschlechtsakt.

  2. Nach dem Ende der Menstruation.

  3. Nach dem Ende des Wochenflusses.

  4. Bei der Konvertierung zum Islam.