Verschiedene Verbote

Der Islam verbietet folgendes:

  • Den Genuss von Alkohol und allen anderen Drogen, die darunter eingestuft sind, in jeder Form: ob als Essen, Inhalation oder Spritze. Allah(y) sagt: (O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge! Der Satan will (ja) zwischen euch nur Feindschaft und Hass säen durch berauschenden Trank und Glücksspiel und euch vom Gedenken Allahs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr (damit) nun wohl aufhören?) (Qur´an 5:90-91)
  • Verzehren von Verendetem und Schweinefleisch und allen, was Allah (y) im folgenden Vers erwähnt hat. Allah (y) sagt: (Verboten ist euch (der Genus von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist, und (der Genus von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, und was von einem wilden Tier gerissen worden ist – außer dem, was ihr schlachtet – und (verboten ist euch,) was auf einem Opferstein geschlachtet worden ist, und mit Pfeilen zu losen. Das ist Frevel.) (Qur´an 5:3)
  • Verzehren von dem, worüber der Name Allahs absichtlich nicht gesprochen wurde oder ein anderer Name außer Allahs Name beim Schlachten ausgesprochen wurde. Allah (y) sagt: (Und esst nicht von dem, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist. Das ist wahrlich Frevel. Die Satane geben ihren Schützlingen in der Tat ein, mit euch zu streiten. Wenn ihr ihnen gehorcht, seid ihr fürwahr Götzendiener.) (Qur´an 6:121)
  • Verzehren von solchen Tieren, die Reiß- (Eck-)zähne haben, wie Löwen, Tiger, Wölfe usw. und von Vögeln, die Krallen haben, wie Falken, Adler usw.
  • Vom Fleisch eines Tieres, das von denjenigen geschlachtet wurde, die nicht von den Leuten der Schrift sind, wie die Juden und Christen, dies gleicht dem Verendetem und darf nicht verzehrt werden.
  • Alle Arten von Essen, welche schädlich für den menschlichen Körper sind, auch Zigaretten usw. denn das ist verboten (Haram). Allah (y) sagt:(Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss Barmherzig gegen euch.)(Qur´an 4:29)
  • Anziehen von Kleidung aus Seide und Tragen von Gold ist für Männer verboten; aber den Frauen erlaubt. Der Prophet (s) sagte dazu: “Gold und Seide sind den Frauen meiner Gemeinde gestattet und den Männern verboten.” (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.19662)

Es ist nicht erlaubt, für Männer und Frauen, aus einem goldenen Utensil zu essen und zu trinken oder dies bei der rituellen Waschung (Wudu') zu benutzen. Der Prophet (s) sagte:“Trinke nicht aus goldenem oder silbernem Utensil und esse nicht aus ihren Tellern, denn dies ist für sie (die Ungläubigen) in Diesseits und für uns im Jenseits.” (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.19662)